141/2018 : 2. Oktober 2018 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-207/16

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Ministerio Fiscal

DFON

Straftaten, die nicht von besonderer Schwere sind, können den Zugang zu von den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste gespeicherten personenbezogenen Daten rechtfertigen, sofern dieser Zugang nicht zu einer schweren Beeinträchtigung des Privatlebens führt

Tobias Blank