Ihre Kanzlei für die Forderungsbeitreibung, Inkasso und Zwangsvollstreckung:

Auftrag optimal ausgeführt oder Ware ausgeliefert und dennoch keine Zahlung erhalten ? Zeit für die anwaltliche Forderungsbeitreibung

Wenn Sie Ihre Leistung ordnungsgemäß erbracht haben, erwarten Sie völlig zu Recht, dass der Kunde Ihre Rechnung vollständig und zeitnah bezahlt. Wenn dies nicht der Fall ist, muss dies nicht zwingend bedeuten, dass der Kunde nicht zahlungswillig oder nicht zahlungsfähig ist.

Oftmals wurde einfach vergessen, die Rechnung zu bezahlen. Es hilft daher in vielen Fällen eine einfache Zahlungserinnerung oder direkt eine erste Mahnung.

Erfolgt auch darauf hin keine Zahlung können Sie in der Regel davon ausgehen, dass auch bei Versand einer weiteren Mahnung keine Zahlung erfolgen wird. Es empfiehlt sich dann, die Angelegenheit an einen versierten Rechtsanwalt abzugeben, welcher sich dann um die Beitreibung der Forderung kümmert.

Was bedeutet Inkasso und was kann ich hier von meinem Anwalt erwarten ?

Inkasso bedeutet, dass die Forderung beim Schuldner in der Regel nochmals mit einem anwaltlichen Schreiben außergerichtlich unter Fristsetzung zur Zahlung angefordert wird. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung wird die gerichtliche Geltendmachung angedroht.

Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist erneut keine Zahlung, kann ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden, auf dessen Grundlage dann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann. Dabei handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel, welcher dann an den Gerichtsvollzieher weitergeleitet werden kann.

Ein vollstreckbarer Titel liegt vor – wie geht es nun weiter ? Was bedeutet Zwangsvollstreckung ?

Die in den vollstreckbaren Titel bescheinigte Forderung wird im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsauftrages an den zuständigen Gerichtsvollzieher übersandt. Je nach Umfang des Vollstreckungsauftrages erfolgt dann – sofern möglich und sinnvoll – eine Sachpfändung, Kontopfändung, oder Lohnpfändung. Auch die Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung der Offenbarungseid) ist ein häufiges Mittel in der Zwangsvollstreckung, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.

Wer trägt die Kosten ?

Die Inkassokosten und die Gebühren der Zwangsvollstreckung müssen Sie leider zunächst selbst bevorschussen. Die Kosten werden aber der Forderung hinzugerechnet und sind dann ebenfalls Teil der Zwangsvollstreckung.