Urteil: Auslegung von Tarifverträgen – Arbeit auf Abruf – Berechnung einer Pauschale für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und für das Urlaubsentgelt

Urteil: Auslegung von Tarifverträgen – Arbeit auf Abruf – Berechnung einer Pauschale für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und für das Urlaubsentgelt

Urteil 4 AZR 339/17 vom 20.06.2018

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de/

Nico