118/2018 : 25. Juli 2018 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-268/17
AY
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, wenn die gesuchte Person in diesem Verfahren nur als Zeuge befragt wurde
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, wenn die gesuchte Person in diesem Verfahren nur als Zeuge befragt wurde