Das Insolvenzrecht ist Teil des Zivilrechts, das sich mit den Rechten
von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.
Insolvenz (lateinisch insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“),
umgangssprachlich auch Konkurs, Pleite oder Bankrott,
ist die Unfähigkeit eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen