Das Insolvenzrecht ist Teil des Zivilrechts, das sich mit den Rechten

von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.

Insolvenz (lateinisch insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“),

umgangssprachlich auch Konkurs, Pleite oder Bankrott,

ist die Unfähigkeit eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen