Das Erbrecht ist als subjektives Recht ein Grundrecht,
Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte für den Eintritt
des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits
auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“).
Das Erbrecht ist als subjektives Recht ein Grundrecht,
Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte für den Eintritt
des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits
auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“).