135/2018 : 19. September 2018 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-327/18 PPU
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Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Die Mitteilung des Vereinigten Königreichs über seine Absicht, aus der EU auszutreten, hat nicht zur Folge, dass die Vollstreckung eines von ihm ausgestellten Europäischen Haftbefehls verweigert oder vertagt werden darf
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Die Mitteilung des Vereinigten Königreichs über seine Absicht, aus der EU auszutreten, hat nicht zur Folge, dass die Vollstreckung eines von ihm ausgestellten Europäischen Haftbefehls verweigert oder vertagt werden darf