142/2018 : 2. Oktober 2018 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-73/17
Frankreich/ Parlament
Institutionelles Recht
Das Europäische Parlament kann einen Teil seiner Haushaltsbefugnisse in Brüssel statt in Straßburg ausüben, wenn es für den reibungslosen Ablauf des Haushaltsverfahrens geboten ist
Institutionelles Recht
Das Europäische Parlament kann einen Teil seiner Haushaltsbefugnisse in Brüssel statt in Straßburg ausüben, wenn es für den reibungslosen Ablauf des Haushaltsverfahrens geboten ist