147/2018 : 4. Oktober 2018 – Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-337/17
Feniks
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Bei der Klage eines Gläubigers auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Verfügungshandlung, die sein Schuldner unter Missachtung seiner Ansprüche getroffen hat, bilden „ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens“ im Sinne der Verordnung über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Bei der Klage eines Gläubigers auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Verfügungshandlung, die sein Schuldner unter Missachtung seiner Ansprüche getroffen hat, bilden „ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens“ im Sinne der Verordnung über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen