Beschluss vom 8. Juni 2018
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei derzeitiger Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei derzeitiger Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung