Urteil: Tarifvertragliche Einmalzahlung für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa AG für das Jahr 2015 – kein Anspruch für Beschäftigungszeiten ohne Anspruch auf Entgelt

Urteil: Tarifvertragliche Einmalzahlung für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa AG für das Jahr 2015 – kein Anspruch für Beschäftigungszeiten ohne Anspruch auf Entgelt

Urteil 10 AZR 419/17 vom 15.08.2018

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de/

Nico